Aus der Gemeinde

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates am 29.05.2017

 

In der Einwohnerfragestunde berichtet ein Bürger von enormen Lärmbelästigungen durch eine Veranstaltung am Fahrdynamischen Zentrum am vergangenen Wochenende. Dabei seien erneut laute Rennwägen auf dem Verkehrsübungsplatz unterwegs gewesen, so dass der Lärm bis ins Dorfgebiet vorgedrungen ist. Bürgermeister Ostermaier möchte Nachforschen lassen.

  • Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2017

Die folgend dargestellten Sachverhalte, Termine und Fristen sind mit dem Landratsamt Konstanz abgeklärt und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

  1. Festlegung des Termins für den Wahltag bzw. den 2. Wahlgang

Die Stelle des Bürgermeisters wird auf 16.01.2018 vakant. Der Wahltermin wird vom Gemeinderat bestimmt. Frühester Wahltermin ist der Sonntag, 15.10.2017, spätester Wahltermin Sonntag, 10.12.2017. Die möglichen Wahltermine werden durch den Volkstrauertag (19.11.2017) und Totensonntag (26.11.2017) und den still mahnenden Charakter dieser Tages eingegrenzt. Ebenfalls sollte zur Bundestagswahl, welche am 24.09.2017 stattfindet, ein ausreichender Abstand gehalten werden. Bei der Terminfindung muss außerdem beachtet werden, dass sowohl am 30.10.2017 als auch am 05.11.2017 noch Herbstferien sind.

Beschluss:

Der Termin für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 22.10.2017 festgesetzt. Eine etwaige Neuwahl findet am 05.11.2017 statt.

  1. Festlegung des Textes für die Stellenausschreibung

Gem. § 47 (2) GemO ist die Stelle spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Es wird vorgeschlagen, die Stellenausschreibung am Freitag, den 23.06.2017 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und am darauffolgenden Samstag (24.06.2017) im Südkurier zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Steißlingen aktuell“ erfolgt am 29.06.2017.

Beschluss:

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters wird wie vorgeschlagen ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger, im Südkurier und im Steißlingen aktuell.

  1. Festlegung des Endes der Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung, d.h. am Samstag 24.06.2017 um 0.00 Uhr. Da das Rathaus um diese Zeit in der Regel nicht besetzt ist, wird die Reihenfolge mehrerer Bewerbungen, die am Montag, 26.06.2017 vor 07.30 Uhr eingegangen sind, durch das Los entschieden (§ 20 KomWO). Zuvor eingeworfene Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden.

Das Ende der Frist darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag (25.09.2017) festgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, das Ende der Bewerbungsfrist auf Montag, 25.09.2017, 18.00 Uhr festzusetzen.

Für die Neuwahl beginnt die Bewerbungsfrist am Montag, 23.10.2017 und endet frühestens am Mittwoch 25.10.2017, spätestens am Freitag 27.10.2017,18.00 Uhr. Die Verwaltung schlägt vor, das Ende dieser erneuten Bewerbungsfrist auf Mittwoch, 25.10.2017, 18.00 Uhr festzulegen.

Beschluss:

Das Ende der Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl wird auf Montag, 25.09.2017, 18.00 Uhr festgelegt. Das Ende der Bewerbungsfrist einer etwaigen Neuwahl wird auf Mittwoch, 25.10.2017, 18.00 Uhr festgelegt.

  1. Bildung eines Gemeindewahlausschusses

Nach § 11 KomWG obliegt dem Gemeindewahlausschuss (GWA) die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung des Wahlergebnisses. In der Regel ist der Bürgermeister Vorsitzender des GWA. Dies gilt nicht, wenn der Bürgermeister selbst Wahlbewerber ist. Da Bürgermeister Ostermaier angekündigt hat, nicht erneut für das Bürgermeisteramt zu kandidieren, kann er den Vorsitz übernehmen.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sowie die Beisitzer und deren Stellvertreter sind vom Gemeinderat aus den Reihen der Wahlberechtigten und der Gemeindebediensteten zu wählen. Gewählt werden müssen mindestens 2 Beisitzer und deren Stellvertreter.

Beschluss:

1. Als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses wird Bürgermeister Ostermaier gewählt.

2. Als Stellvertretender Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses wird der 1. Stv. Bürgermeister Hugo Maier gewählt.

3. Die Posten der Beisitzer werden auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt besetzt:

Fraktion/Verwaltung

Beisitzer/in

Stellvertreter/in des Beisitzers

CDU

Katrin Mattes

Achim Rimmele

Freie Wähler

Klaus Hettesheimer

Irma Scherr

SPD/Grüne

Stefanie Blickle

Daniel Kuppel

Gemeindeverwaltung

Roland Schmeh

Miriam Klingenberg

  1. Durchführung einer Kandidatenvorstellung

§ 47 Abs. 2 GemO bestimmt, dass die Gemeinde eine Kandidatenvorstellung durchführen kann. Die Entscheidung, ob eine solche öffentliche Vorstellung der Bewerber stattfindet, ist vom Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Bei der Entscheidung muss berücksichtig werden, dass eine Bewerbervorstellung bei einer Volkswahl ein wichtiges Mittel zur Information der Bevölkerung ist. Sofern zwei oder mehr Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl zugelassen werden, empfiehlt es sich in jedem Falle, eine Bewerbervorstellung durchzuführen.

Frau Klingenberg von der Verwaltung erläutert, dass der Südkurier im Falle von mehreren zugelassenen Bewerbern gerne eine Podiumsdiskussion veranstalten möchte. Diese findet üblicherweise nach der offiziellen Kandidatenvorstellung der Gemeinde statt und würde vom Südkurier gerne in der letzten Woche vor dem Wahltermin veranstaltet werden. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Termin lässt sich mit den Plänen des Südkuriers ohne Probleme vereinen.

Beschluss:

Die Bewerbervorstellung soll am 12.10.2017 um 19:00 Uhr in der Seeblickhalle durchgeführt werden.

  • Nahversorgung in Steißlingen - Aktuelle Situation und weiteres Vorgehen

Durch die Schließung des Landmarktes hat sich die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs wesentlich verändert, so Bürgermeister Ostermaier einleitend. Eine ausreichende Nahversorgung ist derzeit nicht mehr gegeben. Dies kommt auch in den Forderungen und Anfragen aus der Mitte der Bürgerschaft sehr deutlich zum Ausdruck. Die Verwaltung kommt zu der Überzeugung, dass längerfristig nur mit einem zusätzlichen Angebot der örtliche Bedarf gedeckt werden kann. Wie, in welcher Form und an welchem Standort dies geschehen soll, wird erst dann diskutiert und erörtert, wenn konkrete Fakten dazu vorliegen.

In diesem Zusammenhang wird auf die letztjährige Beratung verwiesen. Der Vertreter der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, Herr Paganini, hatte vorgeschlagen, das Thema perspektivisch zu diskutieren. Dafür ist es notwendig, aktuelle Informationen durch ein externes Fachbüro erarbeitet zu lassen. Dies soll durch eine Befragung der Bestandsbetriebe einerseits, aber auch der Bürgerschaft in Form einer Haushaltsbefragung andererseits erfolgen.

Von der Verwaltung wurde mit der Firma GMA aus Ludwigsburg Kontakt aufgenommen. Diese Beratungsfirma hat bereits im Jahr 1987 und 2005 die Einzelhandelssituation in Steißlingen untersucht. Auf Nachfrage bestätigt die GMA, dass sie auf der Grundlage der vorliegenden Leistungsbeschreibung die Untersuchung einschließlich der Haushaltsbe­fragung erstellen könnte. Die Kosten für die Untersuchung einschließlich der Haushaltsbefragung und 2 Gremien-Termine belaufen sich auf ca. 10.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Verwaltung kommt bei ihren Überlegungen zu dem Ergebnis, dass es notwendig und richtig ist, jetzt die nächsten Schritte zu machen. Mit zusätzlichen Informationen und Fakten kann eine sachliche Diskussion geführt und eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden. Da es sich um ein wichtiges „Zukunftsthema“ handelt, sollten die Bürger an dem gesamten Prozess beteiligt werden.

Die Mehrheit des Gemeinderats ist der Meinung, dass die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Bedarfsuntersuchung einschließlich einer Haushaltsbefragung sinnvoll ist und durchgeführt werden soll. Einerseits sollte, so Einzelmeinungen, überschnelles Agieren vermieden werden. Andererseits ist man sich im Gremium weitestgehend einig, dass durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise eine Lösung erst in 2 bis 3 Jahren gefunden und realisiert ist. Der Bedarf soll nach Meinung des Rates aufgrund der Dringlichkeit auch kurzfristig gedeckt werden können. Daher stellt ein Gemeinderat folgenden Ergänzungsantrag zur Tagesordnung: Die Verwaltung wird beauftragt, den Eigentümer der Immobile des ehemaligen Landmarkts zu einem Gespräch mit dem Gemeinderat einzuladen, um mit diesem die Möglichkeit einer kurzfristigen Lösung des Nahversorgungsproblems zu erörtern.

Es wird weiterhin darüber diskutiert, warum lediglich ein Angebot für die Bedarfsanalyse/ Haushaltsbefragung von der Gemeindeverwaltung eingeholt wurde. Bürgermeister Ostermaier begründet dies damit, dass der Firma GMA die Gemeinde Steißlingen durch die Gutachten aus den vorangegangenen Jahren bereits bekannt sei und diese daher auf den früher gewonnenen Erkenntnissen aufbauen kann.

Es entsteht eine Diskussion im Gremium, ob zuerst der Bedarf ermittelt oder der Grunderwerb geklärt werden sollte. Die breite Mehrheit des Gremiums ist sich einig, dass die Bedarfsanalyse Vorrang haben muss, da der festgestellte Bedarf die Grundlage für alle folgenden Entscheidungen ist.

Ein Gemeinderat stellt den Antrag, den Auftrag für die Firma GMA in die zwei Bereiche „Bedarfsanalyse und Haushaltsbefragung“ aufzuteilen, da seiner Meinung nach der erste Teil evtl. gar nicht notwendig sei. D. h., zunächst soll lediglich über die Beauftragung der Firma zur Durchführung der Haushaltsbefragung entschieden werden. Anschließend soll über die Beauftragung der Firma GMA mit der gesamten Leistungsbeschreibung inkl. Basisleistung zur Bewertung der Entwicklungsperspektiven in Steißlingen abgestimmt werden.  

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:

1a. Für eine schnelle Lösung für die Nutzung der Räume in der Singener Straße soll möglichst zeitnah ein Gespräch des Gemeinderats mit dem Eigentümer der Räumlichkeiten stattfinden.

1b. Die aktuelle Situation bezüglich der Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfes macht es notwendig, dieses Thema zeitnah durch die Gemeinde/Gemeinderat zu erörtern.

  1. Für eine sachlich fundierte Erörterung ist es notwendig, dass weitere Informationen und Daten vorliegen. Diese sollen im Rahmen einer Untersuchung durch ein Fachbüro erarbeitet werden. Neben einer Untersuchung der aktuellen Situation des Einzelhandels in Steißlingen wird dazu auch eine Haushaltsbefragung durchgeführt werden. An dem gesamten Verfahren sind die Bürger zu beteiligen.
  2. Die Firma GMA wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.05.2017 mit der Untersuchung/Befragung beauftragt.
  • Vergabe weiteren Arbeiten für die Seeblickhalle

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert Architekt Graf, dass diesen Donnerstag, den 01.06.2017 die ersten Handwerker in der Seeblickhalle mit ihren Arbeiten beginnen werden.

Beschluss:

1. Der Auftrag über die Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten in der Seeblickhalle wird auf Grundlage des Angebotes vom 17.05.2017 zum Angebotspreis von 77.203,01 € an die Fa. Sättele aus Steißlingen vergeben.

2. Der Auftrag über die Trockenbauarbeiten in der Seeblickhalle wird auf Grundlage des Angebotes vom 24.05.2017 zum Angebotspreis von 30.353,33 € an die Fa. Katzmaier aus Rielasingen-Worblingen vergeben.

3. Der Auftrag über die Fliesenarbeiten in der Seeblickhalle wird auf Grundlage des Angebotes vom 24.05.2017 zum Angebotspreis von 70.861,53 € an die Fa. Schlenker aus Radolfzell vergeben.

4. Der Auftrag über die Malerarbeiten in der Seeblickhalle wird auf Grundlage des Angebotes vom 24.05.2017 zum Angebotspreis von 28.652,90 € an die Fa. Katzmaier aus Rielasingen-Worblingen vergeben.

5. Der Auftrag über die Metall- und Verglasungsarbeiten in der Seeblickhalle wird auf Grundlage des Angebotes vom 24.05.2017 zum Angebotspreis von 49.471,87 € an die Fa. Konzept aus Radolfzell-Böhringen vergeben.

  • Erneuerung des Terrassenbelages an der Schule

Der Terrassenbelag an der Schule hat den Gemeinderat bereits mehrfach beschäftigt. Ein dauerhafter und rutschsicherer Belag soll installiert werden soll. Weiter war bei der Entscheidung das Einvernehmen mit dem Architekturbüro herzustellen, da dieser Terrassenbelag ein wesentliches Element des mehrfach preisgekrönten Schulgebäudes ist. Da bisherige Erfahrungen mit einem Holzbelag aber erhebliche Nachteile aufzeigen und die Dauerhaftigkeit sehr begrenzt ist, wird von der Gemeindeverwaltung die Verwendung der rutschfesten und haltbaren Feinsteinzeugplatten empfohlen.

Aus Sicherheitsgründen müssen die 3 Stufenreihen mit gerundeten Kanten ausgeführt sein. In öffentlichen Flächen und Räumen der Schule und des Kindergarten dürfen keine scharfen Kanten vorhanden sein, welche z.B. bei Verwendung normaler Platten entstehen würden.

Beschluss:

1. Der Auftrag über die Belagsarbeiten am Terrassenbelag der Schule wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 27.04.2017 zum Angebotspreis von 30.073,00 € an die Fa. Schellhammer aus Mühlhausen-Ehingen vergeben.

2. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch den Gemeinderat genehmigt.

  • Vergabe der Arbeiten für ein neues Rasengrabfeld

Hauptamtsleiter Schmeh berichtet, dass die Nachfrage nach Rasengräbern in Steißlingen nach wie vor sehr hoch ist. Allein in den 1 1/2 Monaten des Jahres 2017 wurden 7 Rasengräber belegt. Aktuell stehen noch 6 Rasengräbern zur Verfügung. Traditionelle Wahlgräber oder Einzelgräber werden nur noch selten nachgefragt.

Die Gemeindeverwaltung hat im Rahmen der freihändigen Vergabe nach Anfrage bei 3 Fachfirmen lediglich 2 Angebote für die Arbeiten eines neuen Rasengrabfelds mit ca. 76 Grabstellen für Rasengräber und etwa 40 Plätzen für Urnen erhalten. Im Vergleich dazu haben die bisherigen Rasengrabfelder eine Kapazität von je 34 Grabstellen. Die notwendigen Arbeiten umfassen neben Erdarbeiten und Wegeanlegung auch Fundament- und Mauerarbeiten. Die anschließenden Humusarbeiten und das Ansähen von Rasen wird durch die Gemeindegärtnerei erledigt. 

Beschluss:

1. Der Auftrag über die Arbeiten zur Anlegung eines neuen Rasengrabfelds wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 27.03.2017 in Höhe von 32.934,64 € an die Fa. Arnold Zimmermann e.K. aus Steißlingen vergeben.

2. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch den Gemeinderat genehmigt.

  • Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für den Bauhof

Im Fuhrpark des Bauhofes ist ein 21 Jahre altes Transportfahrzeug (weinroter Mercedes Sprinter) mit Kipppritsche und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu ersetzen, da es durch die lange Nutzungszeit abgewirtschaftet ist.

Vom Bauhof wurden vergleichbare Pritschenwagen mit Kipppritsche, ein Mercedes Sprinter sowie ein Opel Movano begutachtet. Ein Fahrzeug vom Typ Opel Movano gehört bereits seit etlichen Jahren zum Fuhrpark des Bauhofes und ist nicht zu beanstanden.

Beschluss:

Der Auftrag über die Lieferung eines Opel Movano Pritschenwagen mit Kipppritsche wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 05.05.2017 zum Angebotspreis von 26.879,13 €  an die Fa. Schönenberger aus Steißlingen vergeben.

  • Baugesuche – Bauvoranfragen

1 Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Doppelhauses wird das Einvernehmen erteilt.

1 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage  wird das Einvernehmen erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt.

1 Bauantrag auf Umbau und Sanierung eines bestehenden Gebäudes wird das Einvernehmen erteilt.

Die Anfrage auf Erweiterung eines Einfamilienhauses mit einem über die Baugrenzen hinausragenden Wintergartens wird vertagt.

  • Bekanntgaben – Anträge

Neue Informationen zum Solarpark

Ein Mitglied des Gremiums erkundigt sich nach neuen Informationen bezüglich des geplanten Solarparks. Bürgermeister Ostermaier informiert, dass derzeit die Verhandlungen zwischen dem Grundstückseigentümer und den Investoren noch nicht abgeschlossen sind.

Fahrradreparaturstationen in Steißlingen

Ein Gemeinderatsmitglied verweist auf die neu angelegten Fahrradreparaturstationen in Singen, welche kürzlich in der Presse vorgestellt worden waren. Es regt eine Prüfung der Machbarkeit solcher Fahrradreparaturpunkte in Steißlingen an. Der Vorsitzende möchte dies überprüfen lassen.

Aktuelle Infos zu den Stomtanksäulen

Auf Rückfrage aus dem Gremium erläutert der stellv. Kämmerer Fix, dass der Hersteller der bestellten Stromtanksäule aktuell einen großen Landesauftrag erhalten und daher Schwierigkeiten hat, kleinere Aufträge zeitnah zu erfüllen. Die Verwaltung hat allerdings die feste Zusage erhalten, dass die Säulen noch diese Woche geliefert und installiert werden.

Neuigkeiten zur Rotlichtampel

Auf Nachfrage erläutert Frau Mayer vom Bauamt, dass die Gemeinde nochmals gebeten wurde, etwas Geduld zu haben. Beim Landratsamt sei man um eine baldige Lösung bemüht. Immer noch liegt ein Personalengpass vor, weshalb die Planung der Lichtsignalanlage noch nicht durchgeführt werden konnte. Bürgermeister Ostermaier ergänzt, dass der Gemeinde aktuell die Hände gebunden sind, da sie keinerlei Befugnisse hat, an der Landesstraße Planungen oder Änderungen vorzunehmen.

Aktuelles zu den geplanten Windrädern

Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Windkraftanlage. Kämmerer Blüthgen erläutert, dass aktuell ein weiteres Gutachten erforderlich wurde, welches den Überflug des Gebiets durch Zugvögel untersuchen soll. Dieses Gutachten kann selbstverständlich nur im Herbst durchgeführt werden, um von außen erhobene Bedenken zu klären. Dieses bewusste Hinauszögern der Baugenehmigung kann die Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen in Gefahr bringen. Trotz dieser Strategie sind die Projektherren weiterhin fest an einer Umsetzung des Projektes interessiert.

Die Wirtschaftlichkeit und damit auch die Realisierbarkeit des Projektes hängen unter anderem stark von der Einspeisungsvergütung ab, welches im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ermittelt wird.

Unsere Gemeinderäte

Daniel Kuppel - Fraktionsvorsitzender-          SPD

Dorothea Wehinger   Die Grünen

Stefanie Blickle           SPD